Hier ein paar wichtige Informationen die Sie interessieren werden: |
Die Pflege einer pflegebedürftigen Person sollte immer so gestaltet werden, dass sie die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Aus diesem Grund steht dem Pflegebedürftigen ein Wahlrecht zwischen Pfegesachleistung (Pflegedienst) und einer Kombination aus Pflegesachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld zu. Unter Pflegesachleistung versteht man den Einsatz eines Pflegedienstes für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit können die Pflegeeinsätze von der Pflegeversicherung übernommen werden. Wenn die Pflegesachleistung nicht mit Ihrem Höchstwert in Anspruch genommen wird, weil die Angehörigen einen Teil der Pflege selbst übernehmen, besteht ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Behandlungspflege wird i.d.R. von den Kranken- kassen bezahlt, falls vom Hausarzt verordnet. |
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- Wir beraten Sie zu den Pflegestufen 1, 2 und 3. |